
Ready 2 Race mit dem Panigale Racing Kit für 2017
Mit dem Panigale-Racing-Projekt kommt jeder Hobbyrennfahrer in den Genuss einer Werksunterstützung. Egal ob du dir eine neue Panigale „Ready-2-Race“ kaufst oder dein bestehendes Motorrad mit dem Racing-Kit aufrüstet. Dank Werksunterstützung ist dies nun zu extrem attraktiven Konditionen möglich.
Die limitierten Panigale Racing Kits bestehen aus den besten und bewährtesten Original Racing Teilen. So zum Beispiel findet sich im Kit eine Titanium-Carbon-Racing-Komplettanlage von Akrapovič, oder die von Ducati Corse für die Superstock-Weltmeisterschaft entwickelte Racing Fußrastenanlage, vielfach auf die Bedürfnisse des Fahrers einstellbar. Auch eine individuell gestaltete Startnummer und der Fahrername auf der Verkleidungsscheibe ist Teil des Racing Kits 2017.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiches Zubehör aus dem Ducati-Original-Programm, das im Zuge der Bestellung zu Sonderkonditionen erworben werden kann. Alle Originalteile gibt es selbstverständlich dazu. Die Details…
Folgende Preise zu den Modellpaketen 2017
959 PANIGALE
nach € 1.813,33 NOVA-Rückerstattung
RACE READY GELIEFERT: € 19.995,,-
NUR RACEKIT: € 7.195,-
1299 PANIGALE
nach € 2.883,33 NOVA-Rückerstattung
RACE READY GELIEFERT: € 24.995,-
NUR RACEKIT: € 7.695,-
1299 PANIGALE S
nach € 3.583,33 NOVA-Rückerstattung
RACE READY GELIEFERT: € 29.195,-
NUR RACEKIT: € 7.695,-
PANIGALE R
nach € 4.716,67 NOVA-Rückerstattung
RACE READY GELIEFERT: € 34.995,-
NUR RACEKIT: € 6.695,-
Angeführtes Zubehör wurde speziell für den Rennsport entwickelt. Die Verwendung auf öffentlichen Straßen ist nicht zulässig. In diesen Racingkits sind der Aufbau und die Rennvorbereitung der Fahrzeuge mit einem Zeitaufwand von 12 Stunden inkludiert. Spezielle Vorbereitungsarbeiten oder die Montage von zusätzlichem Zubehör werden gesondert in Rechnung gestellt. Angaben ohne Gewähr. Änderungen in Preis, Technik und Ausstattung vorbehalten.
NOVA RÜCKERSTATTUNG
Alle Fahrzeuge über 125ccm, auch wenn diese nicht zum Straßenverkehr zugelassen werden können, sind grundsätzlich NOVA pflichtig. Bei nicht zulassungsfähigen Fahrzeugen oder bei Fahrzeugen, die für den Rennsport-Einsatz umgebaut wurden, kann der Käufer die Rückerstattung der NOVA bei seinem Wohnsitzfinanzamt bewirken. Soll das Fahrzeug wieder auf der Straße verwendet werden, kann es jederzeit gemäß StVo rückgebaut und nach Abführung der NoVA – ausgehend vom Zeitwert – im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden. Details dazu bei Ihrem Händler oder unter diesen Links: